
Straßenzulassung ohne Sondergenehmigung. Es ist eine Kran mit freiem Umlauf:
Der Kran wurde laut italienischem Gesetzeserlass Nr. 285 vom 30.04.92 und Ministerialerlass vom 14.06.85 als Sonderarbeitsmaschine zugelassen.
Straßenzulassung ohne Sondergenehmigung. Es ist eine Kran mit freiem Umlauf: